Dies ist ein Gastbeitrag von Moritz Albrecht, veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Die öffentliche Debatte über soziale Gerechtigkeit krankt am grundsätzlichen Missverständnis des Verhältnisses von „Gerechtigkeit“ und „Gleichheit“. Wo begriffliche Unklarheit herrscht, herrscht nebulöses Denken und ein inhaltsleerer Diskurs. Ob aus Inkompetenz oder opportunistischer Agenda, einige Personen scheinen kein Interesse an der Klärung der Begriffe zu haben und verwenden sie synonym. Dabei handelt es sich um Phänomene, die es zu differenzieren gilt.
Der folgende Aufsatz versucht, einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten und wird, dies gilt es der intellektuellen Ehrlichkeit wegen zu erwähnen, Elemente der subjektiven Wertung enthalten.
Eingrenzung des Themas und Klärung der Begriffe
Konzentrieren wir uns auf die philosophische Sphäre des Abstrakten. Die Kritik an den Verzerrungen der medialen Darstellung der tatsächlichen Sachlage versuche ich, auf ein Minimum zu reduzieren. Wenngleich angemerkt sei, dass ich die Floskeln wie „Die Armen werden ärmer und die Reichen reicher“ als polemisch und faktisch falsch ablehne und den Kapitalismus als Sündenbock für jedes irdische Übel für verfehlt und wenig lösungsorientiert halte. Es soll stattdessen über das abstrakte Konzept der Gleichheit sowie ihrem Verhältnis zur Gerechtigkeit diskutiert werden.
Unter Gleichheit kann in Anlehnung an die Definition der Identität Leibniz ́, die Übereinstimmung aller Merkmale verstanden werden. Da prima facie offenkundig ist, dass dies zwischen zwei verschiedenen Dingen, egal welcher Art, nie der Fall sein kann, können wir feststellen, dass zwischen zwei unterschiedlichen Dingen niemals identische Gleichheit bestehen kann. Behalten wir das im Hinterkopf. Dieses, zugegebenermaßen sehr strenge Konzept von Gleichheit müssen wir jedoch nicht verwenden. Eine approximierte Identität reicht uns. Was damit gemeint ist, scheint intuitiv klar. Bspw. haben der Autor und die Adressatin des Textes eine approximiert identische Körpergröße. Ihre Augenfarbe hingegen ist ungleich.
Gleichheit bzw. Ungleichheit drückt also immer das Verhältnis von Dingen oder Personen zueinander aus. Dieses Verhältnis kann sich auf verschiedenste Aspekte, wie Kultur, Religion, Geschlecht, natürliche Begabungen und Talente sowie familiäre Herkunft, ökonomische Gegebenheiten und die Behandlung vor dem Recht beziehen. Konzentrieren wir uns auf die letzten beiden Aspekte, wobei die Verhältnisse zwischen Menschen hier relevant sind.
Ergebnisgleichheit und Gleichheit vor dem Recht
Die eingangs angesprochene Verwirrung der Begrifflichkeiten bezieht sich meiner Meinung nach häufig auf eine Gleichsetzung von Gerechtigkeit und Gleichheit der wirtschaftlichen Umstände von Personen. Letzteres wird in der englischsprachigen Literatur als equality of outcome bezeichnet. Die Ergebnisgleichheit wird als Ideal glorifiziert und als Ziel des Wirtschaftens proklamiert. Alle Menschen sollen ein gleiches Maß an Gütern genießen dürfen. Die Gleichheit dient als Metrik zur Beurteilung, ob ein System gerecht ist oder eben nicht. Darüber, was das im Konkreten heißt und wie sich so etwas realisieren sollte, wird sich ausgeschwiegen. Da wir uns im Abstrakten befinden, können wir diese Frage hintenanstellen.
Gleichheit vor dem Gesetz ist das rechtsstaatliche Pendant zum Konzept der Ergebnisgleichheit. Diese Gleichheit fordert, dass Menschen unabhängig von Herkunft, Vermögen und Gesinnung unterschiedslos Subjekte der Rechtsprechung sind. Themis, die Göttin der Gerechtigkeit, wird mit verbundenen Augen dargestellt. Sie ist blind gegenüber den Unterschieden der Menschen. Egal wer ihr gegenübersteht, das Recht gilt für alle gleich. Alle rechtsfähigen, d.h. steuerungs- und einsichtsfähigen, Menschen unterliegen den gleichen allgemeinen Gesetzen, genießen im gleichen Maße Rechte wie Pflichten. Dieser Grundsatz der Rechtsgleichheit der Menschen, ist in fast allen modernen Verfassungen niedergeschrieben und auch wenn diese Versprechen historisch nicht immer eingelöst wurden, so ist es doch ein Ideal, welchem zugestrebt werden sollte und in der jüngsten Vergangenheit zugestrebt wurde.
Stellen wir eine Gleichung auf: Im Ideal haben wir eine absolute Rechtsgleichheit der Menschen. Wir haben außerdem Menschen, die sich kulturell sowie biologisch unterscheiden, die verschiedenste Interesse, Wünsche und Talente haben zudem unterliegen sie vielen kontingenten Zufällen wie familiäre, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse. Addieren wir diese beiden Summanden kommen wir auf eine Ungleichheit der Menschen im Ergebnis.
Die Ungleichheit muss durch einen der Summanden verursacht sein. Die Gleichheit vor dem Recht kann für sich genommen keine Ungleichheit im Resultat hervorrufen. Die natürliche Ungleichheit der Menschen hinsichtlich nahezu aller anderen Aspekte muss also ausschlaggebend für die Ergebnisungleichheit sein. Als Analogie dient uns ein Wettrennen: Alle Läufer starten vom gleichen Punkt, müssen die gleiche Strecke laufen, dürfen keine leistungssteigernden Substanzen nehmen usw. Sie unterliegen also alle den gleichen Regeln. Die Ungleichheit in ihrer Fitness, dem Schuhwerk, dem Alter, der Genetik etc. führt jedoch dazu, dass nicht alle simultan die Ziellinie überqueren. Wenn die Ergebnisgleichheit jedoch ernst genommen werden sollte, dürfte kein Läufer vor dem anderen das Ziel erreichen. Ungleichheit sollte dem Ideal der Ergebnisgleichheit zufolge nicht bestehen dürfen. Doch warum eigentlich nicht?
Gehen wir einen Schritt zurück und fragen uns, warum natürliche Ungleichheit an sich überhaupt von Übel ist. Wir zelebrieren bspw. kulturelle Unterschiede in den Bräuchen, Traditionen und Ritualen diverser Völker des Planeten. Verschiedene Menschen aus verschiedenen Ländern haben verschiedene Erfahrungen, Anekdoten und Geschichten zu erzählen, die sie alle in verschiedener Sprache zum Ausdruck bringen. Wir schätzen die Ratschläge des anderen Geschlechts, sind offen für das Essen anderer Regionen der Welt und berauschen uns an musikalischer Vielfalt. Wieso also Vielfalt, d.h. Unterschiedlichkeit, in Bezug auf Kultur etc. hochhalten und in Bezug auf Einkommen, Bildung usw. ablehnen? Meiner Meinung nach ist die Befürworterin der Ergebnisgleichheit in Bringschuld, Ungleichheit als ablehnungswürdig zu begründen.
Widmen wir uns aber wieder der natürlichen Ungleichheit, die zwischen Menschen besteht. Diese wurde als Ursache für die unterschiedlichen Resultate der Menschen identifiziert. Es soll sich nicht des Fehlschlusses schuldig gemacht werden und von der Natürlichkeit der Ungleichheit auf ihre Legitimation geschlossen werden. Es soll nur darauf hingewiesen werden, dass es keines Menschen Verschulden ist, dass diese Unterschiede bestehen. Welche Hautfarbe, welches Geschlecht, welche Talente ich habe und in welche Familie, in welchem Land, auf welchem Kontinent ich geboren wurde, ist dem kosmischen Zufall geschuldet. Im Namen der Ergebnisgleichheit, diese zufälligen und natürlichen Unterschiede zu verurteilen, ist jedoch verfehlt. Weder der Zufall noch die Natur sind moralisch oder rechtlich zurechenbare Subjekte. Sie sind weder Adressat noch Träger von Rechten und Pflichten. Sie zu kritisieren, würde der moralischen Verurteilung eines Unwetters gleichen.
Hingegen sind menschliche Institutionen, wie das Recht, durchaus Gegenstände unserer Kritik. Entgegen einem Unwetter entspringen sie dem menschlichen Geist, sind also zu einem gewissen Grad gestaltbar. Die Gleichbehandlung der Menschen vor dem Recht zu fordern, ist durchaus legitim. Aufklärerische Denker, wie Kant, begründen auf dieser Idee ihre gesamte Rechtsphilosophie: Abstrahiert von allen konkreten Umständen einer Situation und Eigenschaften einer Person, bleibt nur noch die Allgemeingültigkeit eines Gesetzes als solches übrig. Dies erkennt die Vernunft vor jeder Erfahrung. Nur Verallgemeinerbares ist von jedem ohne Einschränkung wünschenswert, da nur sie die Freiheit des einen mit der des anderen harmonisiert. Über den Inhalt von Gesetzen lässt sich darüber hinaus streiten, die Struktur ist jedoch die Allgemeinheit des Gesetzes, die für jedermann gleich gilt. Gleichheit vor dem Recht heißt, dass niemand Privilegien auf Kosten des anderen genießt. Sie bedeutet, dass jeder für gleiche Vergehen mit den gleichen Strafen sanktioniert wird. Und dass sich jeder der gleichen Rechte von Meinungsfreiheit bis Berufs- und Vertragsfreiheit erfreut. Diese gleichen Rechte, Pflichten und Freiheiten bedeuten für verschiedene Menschen, dass einer Pflegekraft die andere Ingenieurin wird. Sie schlagen ungleiche Karrierewege ein, bekommen unterschiedliche Gehälter und genießen verschieden hohe Lebensstandards. Der Verfechter der Rechtsgleichheit ist indifferent gegenüber dieser Ungleichheit im Ergebnis. Sie sind Ausdruck der freien Wahl unter dem gleichen Recht. Nichts, was im Rahmen des Gesetzes Gegenstand der Kritik wäre. Jede Ungleichheit aufgrund von rechtlicher Ungleichbehandlung hingegen, ist ihm ein Dorn im Auge. Sie ist gerade durch menschliches Handeln begründet und muss korrigiert werden. Wenn das Geschlecht über das Recht zu wählen entscheidet, gilt es diesen Missstand zu überwinden.
Das Ergebnis, da die Summe aus Behandlung vor dem Gesetz sowie der Eigenschaften von Menschen und Umständen ihres Lebens, ist eine Mischform aus natürlichen, zufälligen und durch den menschlichen Geist determinierten Elementen. Dies eröffnet die Frage, ob sie Gegenstand der sinnvollen Kritik sein kann. Der Verfechter der Rechtsgleichheit erteilt dem eine Absage. Die zufälligen Momente im Zustandekommen, obliegen keinem Menschen. Das Ergebnis steht am Ende eines komplexen Prozesses, den wohl kaum ein menschlicher Geist zu fassen, geschweige denn zu gestalten vermag. Die Grenzen unseres Wissens, sind die Grenzen unserer Möglichkeit der Gestaltbarkeit. Allein die Analyse der Gewichtung der Faktoren von Alter über Fitness bis zum Schuhwerk in unserem Beispiel der Läufer, stellt uns vor unlösbare Probleme. Geschweige, denn die überwältigende Komplexität gesellschaftlicher Entwicklungen, die durch unzählige kontingente Zufälle beeinflusst werden. Der Rückzug auf das vom Menschen eindeutig beeinflussbare und bewertbare, dem Recht, scheint das einzig Vernünftige zu sein. Hier kann Gleichheit erzielt werden.
Probleme bei der Umsetzung der Ergebnisgleichheit
Die Befürworterin der Ergebnisgleichheit sieht im Entledigen der Unterschiede im Ergebnis gerade ihr Anliegen. Gestehen wir ihr zu, dass sie die bereits angesprochenen Probleme der Rechtfertigung für ihr Vorhaben meistert. Dann müssen wir uns die Frage stellen, wie sie ihr Ziel materialisieren will. Drei mögliche Mittel, scheinen ihr hierfür offen zu stehen: Entweder konterkariert sie die natürliche Ungleichheit der Menschen. Oder sie behandelt die Menschen rechtlich in dem Maße ungleich, dass alle Ungleichheiten im Ergebnis annulliert werden. Oder sie zäumt das Pferd von hinten auf und lässt die natürliche Ungleichheit der Menschen zu, behandelt sie vor dem Recht gleich und interveniert erst im Nachhinein. Wenn Ungleichheit Unrecht bedeutet, dann darf keine residuale Ungleichheit geduldet werden. Das motiviert umso mehr, die folgenden Methoden bis zur letzten Konsequenz zu exekutieren.
Die natürliche Ungleichheit von ethnischer Zugehörigkeit über Geschlecht bis hin zu Interessen und Begabungen zu vernichten, scheint menschenfeindlich und dystopisch. Hier scheint die menschliche Ungleichheit ein Datum, welches es zu akzeptieren gilt.
Die Ergebnisgleichheit als solche bleibt dennoch greifbar. Die Rechtsgleichheit kann aufgehoben werden. Mittels Quoten, Privilegien und anderen ungleichbehandelnden, d.i. diskriminierenden Methoden sollen natürliche Ungleichheiten überwunden werden. Hier wird gerade entlang
biologischer und kultureller Grenzen rechtlich ungleich behandelt. Menschen, die gerne ein Medizinstudium beginnen würden, werden abgelehnt, da sie nicht das Geschlecht, die Hautfarbe oder den familiären Hintergrund haben, der nötig wäre, um eine paritätische Besetzung des künftigen Krankenhauspersonals zu gewährleisten1. Gleiche Ergebnisse für unterschiedliche Menschen lassen sich eben nur durch Ungleichbehandlungen erzielen. Dabei werden die epistemischen Grenzen des Menschen sowie die damit einhergehenden Probleme bei der Konstruierbarkeit komplexer Gesellschaft, die Wissen verlangen, welches keinem Menschen je zugänglich wäre, ignoriert. Es müsste minutiös das Recht individualisiert werden, um der Ungleichheit im Ergebnis zuvorzukommen. Darüber hinaus bestünde die Gefahr der Willkürrechtsprechung. Wenn das Recht nicht mehr allgemeinverbindlich ist, sondern im Namen des jeweiligen politischen Ziels aufgeweicht werden kann, droht die Gleichschaltung, der Kollaps der Gewaltenteilung und die Despotie.
Das Pferd könnte jedoch auch von hinten aufgezäumt werden. Es könnten Rechtsgleichheit und natürliche Ungleichheit der Menschen bestehen bleiben. Das Ergebnis, wie auch immer es vorliegen mag, wird einfach durch nachträgliche Umverteilung geebnet. Dies scheint das probateste Mittel im Kampf gegen die Ungleichheiten zu sein: Diejenigen, die mehr haben, geben denjenigen, die weniger haben, die Überschüsse, die über die Gleichheit hinausgehen, ab. Vernachlässigen wir den enormen bürokratischen Apparatus, der hierfür notwendig wäre. Wir geben zum Zeitpunkt t1 allen Menschen die gleichen Mittel. Wir lassen ein wenig Zeit vergehen, die Menschen arbeiten, widmen sich ihren Interessen und Leidenschaften und treiben Handel. Der Brotenthusiast entscheidet sich, Brötchen zu backen. Die Schuhfetischistin wird Schusterin. Beide erwirtschaften einen Überschuss und willigen freiwillig einem Tausch von Schuh gegen Brötchen ein. Durch die Unterschiede haben beide gerade Interesse an der Transaktion und tauschen ihre Güter zum beiderseitigen Vorteil. Zum Zeitpunkt t2 haben wir also erneut eine Ungleichverteilung der Güter. Das ist inakzeptabel. Doch wann gilt es zu intervenieren? Dürfen die Menschen überhaupt Dinge produzieren, die sie brauchen, ohne dass ein anderer diese Dinge im gleichen Maß produziert? Oder dürfen sie überhaupt Handel treiben, da es die perfekt gleiche Güterverteilung aus dem Gleichgewicht bringt? Wenn Ergebnisgleichheit als absolutes Ziel gilt, muss den Menschen das Handeln verboten werden. Nur in einem statischen Zustand der Welt, könnte die Gleichheit der Dinge bestehen bleiben.
Schlussbetrachtung
Nachdem die Probleme mit der Ergebnisgleichheit als absolutes Ideal aufgezeigt wurden, gilt nun abschließend ein Versuch, die Irrtümer und trügerischen impliziten Annahmen der Ergebnisgleichheit als Gerechtigkeitsideal auszumachen. Hierfür konzentriere ich mich auf die Nullsummenspielannahme, die Diskriminierungsannahme, den Momentaufnahmen-Irrtum und das Chancengleichheitsideal.
Unter Nullsummenspielannahme verstehe ich das Missverständnis, dass jede Ungleichheit der Menschen auf Ausbeutung, Betrug und Raub beruhen muss. Wenn wir uns einen Kuchen denken, kann der eine nur das Stück gewinnen, das der andere verliert. Wenn jemand wohlhabend ist, dann muss das zwangsläufig mit der Armut eines anderen einhergehen. Fundamental beruht dieser Denkfehler auf Annahme von objektiven Werten, auf welche nicht weiter eingegangen werden soll. Es sei nur gesagt, dass die objektivistische Wertlehre als Theorie in der Erklärung aller möglichen ökonomischen Phänomenen, wie freiwillige Tauschgeschäfte, sowie der historischen Entwicklung hin zu immer weniger Armut und mehr Wohlstand versagt. Sobald die Nullsummenannahme überwunden ist, kann der Ungleichheit mit deutlich weniger Skepsis begegnet werden, da sie nicht mehr zwangsläufig auf Ausbeutung etc. beruhen muss. Es eröffnet sogar die Möglichkeit, in der Ungleichheit eine Chance für das Wohl der Menschen zu sehen. Arbeitsteilung, Spezialistentum und Handel gründen alle auf Ungleichheit. Nach den chinesischen Wirtschaftsreformen der 70er Jahre unter Deng Xiaoping kam es gemessen am Gini-Koeffizienten zu massiven Einkommens- ungleichheiten. Große Teile der Bevölkerung schafften es jedoch, der absoluten Armut zu entfliehen. Institutionelle Veränderung schafften Wohlstand und Ungleichheit und minderten so das Leid vieler Millionen Menschen. Die Geschichte lehrt uns, dass es in einem marktwirtschaftlichen System keinen Zielkonflikt zwischen Einkommensungleichheit und Hebung des allgemeinen Wohlstandsniveaus geben muss.
Die Diskriminierungsannahme ist eine wissenschaftstheoretische Hilfshypothese für Ergebnisgleichheitsbefürworterinnen. Bei dem Vergleich von statistischen Aggregaten werden die Unterschiede zwischen den Klassen auf Diskriminierung und Unrecht zurückgeführt. Ungleichheit wäre hier nicht als solches schlecht, sondern lediglich ihr Ursprung. Dieser Ursprung kann im Patriachat, Rassismus oder irgendwelchen anderen unsichtbaren Machtstrukturen liegen. Die Existenz von Phänomenen wie Misogynie oder Rassismus soll nicht bestritten werden. Jedoch wäre es weder lösungsorientiert noch wissenschaftlich, alle statistischen Residuen statistischer Klassen plump durch Diskriminierung erklären zu wollen. Univariate Analysen, die in der politischen Arena sehr beliebt sind und gerne zitiert werden, reduzieren die zu vergleichenden Menschen auf eine Eigenschaft, wie das Geschlecht, die Hautfarbe oder die Religion. Alle anderen Faktoren wie Bildung,
Alter, Arbeitserfahrung, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse werden großzügig vernachlässigt. Unterkomplex und realitätsfern, wie das auf den ersten Blick auch wirken mag, prägen Schlagwörter wie „Gender-Pay-Gap“ oder „mortgage discrimination“, d.i. die Diskriminierung bei der Kreditvergabe afroamerikanischer Staatsbürger, noch immer den öffentlichen Diskurs.
Den Momentaufnahmen-Irrtum bezeichne ich als die Tendenz, die aktuelle Verteilung von Gütern zu einem gewissen Zeitpunkt für absolut zu halten. Dieser Irrtum betrachtet Güter, als ob sie „wie Manner vom Himmel fallen“ und nur entsprechend eines Gerechtigkeitsgrundsatzes, bspw. der Gleichheit, zu verteilen wären. Diese Sicht ignoriert im doppelten Sinne die Dynamik der Welt. Zum einen ist keine Verteilung zeitlos. Menschen steigen auf und ab, sie tauschen ihre Besitztümer und ändern ihre Lebensziele. Zum anderen müssen die zu verteilenden Güter erst produziert werden. Hierfür muss menschliche Arbeit aufgewendet werden. Die Verteilung der Güter entsprechend eines Gerechtigkeitsideals ignoriert das Verursacherprinzip und straft die Fleißigen und Ambitionierten ab.
Chancengleichheit wird oft als das Gegenstück zur Ergebnisgleichheit dargestellt. Die Advokaten dieses Ideals scheinen zentrale Einsichten in die Makel der Ergebnisgleichheit, vollzogen zu haben. Allerdings ist das Schaffen von gleichen Chancen für jedermann komplizierter als es der erste Blick vermuten lässt. Ungleiche Verteilung von Talenten, familiäre Umstände, die Erfolge in Karriere und Beruf befördern oder vereiteln können, technologische Disruptionen und spontane Änderung in Wünschen und Präferenzen von Menschen sind nur einige Beispiele für die unterschiedlichen Chancen, die Menschen abhängig von Familie, Zeit und Wohnort haben. Die natürliche Unterschiedlichkeit der Menschen bedeutet in einer Welt der Kontingenz und des Zufalls, dass nicht alle die gleichen Chancen haben können. Diese Umstände aufzuheben, scheint auch nicht das Ziel, der Advokaten der Chancengleichheit zu sein. Vielmehr wollen sie die institutionellen Gegebenheiten so konstruieren, dass alle chancengleich auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren können.
Dieses ehrenwerte Vorhaben ist jedoch seinerseits mit neuen Makeln behaftet. Sollen die Kinder, die aus akademischen, gutsituierten Familien stammen, weniger Mittel in der Schuldbildung bekommen, da das familiäre und soziale Milieu einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Kindern sozial schwächeren Teilen der Gesellschaft darstellt? Wie bemisst sich dann überhaupt die Chancengleichheit, wenn wir über die komplexen Wechselbeziehungen der Faktoren, die zum Erfolg beitragen gar nichts wissen können? Sollten wir das Ergebnis nach Chancengleichheit befragen und jede Ungleichheit auf eine Chancenungleichheit zurückführen? Was bedeutet eigentlich Erfolg, wenn verschiedene Menschen verschiedene Lebenspläne haben? Was ist, wenn alle tatsächlich die gleichen Chancen hätten, sie aber unterschiedlich gut nutzen? Das Chancengleichheitsideal scheint sich ebenfalls, in Diffusion zu verlieren. Doch wenn wir auch hier einmal die Einsicht hatten, dass Gleichheit der Gleichheit willen nicht wünschenswert ist, können wir vielleicht sogar in der Ungleichheit der Chancen eine Chance für das Wohlergehen der Menschen sehen.
Fußnoten
1 Hinzu käme ein weiteres theoretisches Problem: Da es praktisch unendlich viele Eigenschaften von Menschen gibt, in denen sie sich unterscheiden, müsste jede dieser Eigenschaften als Grenze einer Kategorie in der Herstellung von Gleichheit berücksichtigt werden. Wenn wir uns das Konzept von der Unmöglichkeit der identischen Gleichheit von Menschen ins Gedächtnis rufen, würde jedem Menschen aufgrund seiner Einzigartigkeit und Nicht-Identität mit anderen, eine eigene Kategorie zuteilwerden. Nun Gleichheit zwischen allen Kategorien, d.i. allen Menschen, herzustellen, hieße dass jeder Pflegekraft, Ingenieur, Schuster und Bäcker usw. werden müsste. Jeder müsste also ein autonomer Subsistenzwirtschaftler werden.
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